Behindertenpass beantragen in Österreich: Voraussetzungen, Vorteile und Zusatzeintragungen (Behindertenausweis)
Der Behindertenpass ist in Österreich der amtliche Nachweis einer Behinderung, bundesweit einheitlich und unabhängig von ihrer Art. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen, dauerhaften Einschränkungen oder schwer heilenden Wunden öffnet er den Weg zu Steuervorteilen, Ermäßigungen und Erleichterungen im Alltag, etwa beim Parken.
Mag. iur. Wolfgang Fuchs-Schmatzinger, Jurist mit Schwerpunkt im Sozial- und Gesundheitswesen, hat in seinem Vortrag erklärt, worauf es beim Antrag ankommt. Dieser Fachartikel fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Grad der Behinderung: Was die Prozentzahl bedeutet
Die Einstufung erfolgt in Prozent, zwischen 25 % und 100 %. Je nach Höhe stehen unterschiedliche Vorteile offen:
- Ab 25 %: steuerliche Absetzmöglichkeiten für Krankheitskosten ohne Selbstbehalt
- Ab 50 %: Ausstellung des Behindertenpasses, etwa mit Vergünstigungen bei Eintritten
- Zusatzeintragungen: weitere Vermerke im Pass, die zusätzliche Leistungen ermöglichen
Behindertenpass beantragen: Ablauf und Unterlagen
Zuständig ist das Sozialministeriumservice. Den Antrag stellen Sie persönlich, schriftlich oder online mit ID Austria (vormals Handysignatur oder Bürgerkarte). Bereiten Sie diese Unterlagen vor:
- aktuelle medizinische Befunde
- Meldezettel in Kopie
- gegebenenfalls Nachweis über eine Vertretung, etwa Vollmacht oder Bestellungsdekret der Erwachsenenvertretung
- für Staatsbürger aus Ländern außerhalb der EU: gültiger Aufenthaltstitel
Wie die Einschätzung abläuft
Liegt noch kein Bescheid, Urteil oder Erkenntnis über den Grad der Behinderung vor, schätzt ein Arzt der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice den Grad ein. Grundlage ist die Einschätzungsverordnung. Soweit möglich, erfolgt die Bewertung anhand der vorliegenden Befunde und Gutachten, also ohne eigene Untersuchung.
Praxistipp: Ihre Befunde sind der wichtigste Baustein des Antrags. Je aktueller und aussagekräftiger sie die Einschränkungen im Alltag beschreiben, desto treffender fällt die Einschätzung aus.
Zusatzeintragungen im Behindertenpass
Zusatzeintragungen machen den Pass im Alltag besonders wertvoll. Dazu zählen unter anderem:
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
- Fahrpreisermäßigung
- Begleitperson
- Gebrauch eines Rollstuhls
- schwer hörbehindert, hochgradig sehbehindert, blind oder gehörlos
Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel: die neuen Kriterien
Die Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit“ kommt laut Vortrag insbesondere in Frage bei:
- erheblichen Einschränkungen der unteren Extremitäten, der körperlichen Belastbarkeit oder psychischer, neurologischer und intellektueller Fähigkeiten
- schweren, anhaltenden Erkrankungen des Immunsystems
- hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit oder Taubblindheit
- COPD im Stadium IV mit Langzeitsauerstofftherapie
- in Ausnahmefällen anhaltenden schweren Erkrankungen des Verdauungstrakts, sofern die Stuhlfrequenz nachweislich deutlich erhöht ist
Häufige Sorge: Hat die Einschätzung Folgen für den Führerschein? Laut Vortrag übermittelt das Sozialministeriumservice in der Regel keine Daten an die Führerscheinstelle.
Parkausweis und Vorteile beim Auto
Den Parkausweis erhalten Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % und der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“. Damit verbunden sind laut Vortrag:
- Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
- kostenloses Parken in Kurzparkzonen
- kostenlose Vignette und Streckenmaut
- Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Steuervorteile mit Behindertenpass
Ab einem Grad der Behinderung von 25 % können Sie entweder die tatsächlichen Krankheitskosten oder einen Pauschalbetrag steuerlich geltend machen. Absetzbar sind etwa:
- Behandlungskosten, auch Honorare im Krankenhaus
- selbst bezahlte Beiträge für Kur oder Reha
- Medikamentenkosten inklusive Rezeptgebühren
- Heilbehelfe
- Fahrtkosten
Gerade bei chronischen Wunden summieren sich Ausgaben für Heilbehelfe, Rezeptgebühren und Fahrten zu Ambulanz oder Wundzentrum schnell. Es lohnt sich, alle Belege zu sammeln. Der jährliche Pauschalbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung:
| Grad der Behinderung | Jahresfreibetrag |
|---|---|
| 25 % bis 34 % | 124 Euro |
| 35 % bis 44 % | 164 Euro |
| 45 % bis 54 % | 401 Euro |
| 55 % bis 64 % | 486 Euro |
| 65 % bis 74 % | 599 Euro |
| 75 % bis 84 % | 718 Euro |
| 85 % bis 94 % | 837 Euro |
| ab 95 % | 1.198 Euro |
Beziehen Sie zusätzlich Pflegegeld, gelten beim Finanzamt eigene Regeln für die Pauschalbeträge. Verbindliche Auskunft gibt Ihr Steuerberater oder das Finanzamt.
Einspruch und Beschwerde beim Behindertenpass
- Stellungnahme zum Gutachten: Zum Ergebnis der Begutachtung können Sie Einwendungen vorbringen.
- Bescheid: Nach § 45 Abs. 2 Bundesbehindertengesetz (BBG) ergeht ein Bescheid, wenn einem Antrag nicht stattgegeben oder der Pass eingezogen wird.
- Fehlende Zusatzeintragung: Wurde der Pass ohne die beantragte Zusatzeintragung ausgestellt, hat der Pass selbst Bescheidcharakter. Sie können direkt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einbringen. Beachten Sie die Frist in der Rechtsmittelbelehrung.
Was eigene Verfahren braucht
- Begünstigte Behinderte: Erhöhter Kündigungsschutz setzt einen eigenen Feststellungsbescheid nach dem Behinderteneinstellungsgesetz voraus.
- Finanzielle Leistungen: Laufende Leistungen wie Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension werden gesondert beantragt.
FAQ – kurz & klar
Ab wie viel Prozent bekommt man in Österreich einen Behindertenpass?
Der Behindertenpass wird ab einem Grad der Behinderung von 50 % ausgestellt. Steuerliche Vorteile für Krankheitskosten gelten bereits ab 25 %.
Wo beantrage ich den Behindertenpass?
Beim Sozialministeriumservice, persönlich, schriftlich oder online mit ID Austria.
Welche Unterlagen brauche ich für den Behindertenpass?
Aktuelle Befunde, eine Kopie des Meldezettels, gegebenenfalls einen Vertretungsnachweis und für Staatsbürger aus Ländern außerhalb der EU einen gültigen Aufenthaltstitel.
Wer bekommt einen Parkausweis für Behinderte?
Personen mit mindestens 50 % Grad der Behinderung und der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“.
Welche Kosten kann man mit Behindertenpass von der Steuer absetzen?
Ab 25 % sind Behandlungskosten, selbst bezahlte Kur- und Rehabeiträge, Medikamente inklusive Rezeptgebühren, Heilbehelfe und Fahrtkosten ohne Selbstbehalt absetzbar. Alternativ steht ein Pauschalbetrag zwischen 124 und 1.198 Euro pro Jahr zu.
Erfährt die Führerscheinbehörde vom Behindertenpass?
Laut Vortrag übermittelt das Sozialministeriumservice in der Regel keine Daten an die Führerscheinstelle.
Fazit: Gut vorbereitet zum Behindertenpass
Der Behindertenpass bringt Steuervorteile, Ermäßigungen und mit den passenden Zusatzeintragungen spürbare Erleichterungen im Alltag. Entscheidend sind aktuelle, aussagekräftige Befunde. Prüfen Sie Ihren Pass nach Erhalt sorgfältig: Fehlt eine beantragte Zusatzeintragung, steht Ihnen direkt die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen.
Quellen
- iur. Wolfgang Fuchs-Schmatzinger, Jurist, Publikationen und Vorträge im Sozial- und Gesundheitswesen: Vortrag „Der Behindertenpass, Ablehnung von Medikamenten und Therapien, Pflegegeld“
- Bundesbehindertengesetz (BBG) § 45
- Einschätzungsverordnung (BGBl. II Nr. 251/2012)
- Sozialministeriumservice, Behindertenpass
Weiterführende Informationen
→ Medikament von der Krankenkasse abgelehnt: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
→ Pflegegeld beantragen in Österreich: Voraussetzungen, Pflegestufen 2026 und Ablauf















